Starke Marken So können Unternehmen Image-Verlust durch Greenwashing vermeiden

13. Dezember 2021 Autor: Redaktion MarketingScout

Die globale Anwaltskanzlei DLA Piper hat für die Energy & Environment Alliance (EEA), einen gemeinnützigen Zusammenschluss führender Unternehmer im Gastgewerbe, einen Bericht zum Thema "Greenwashing" veröffentlicht, der speziell das Gastgewerbe vor unlauteren Geschäftspraktiken und Vorwürfen bezüglich irreführender Werbeaussagen schützen soll.

Der Greenwashing Report ist die erste Veröffentlichung des EEA, die mit dem Ziel gegründet wurde, die Einführung hoher Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards (ESG) speziell im Gastgewerbe zu fördern und der Branche dabei zu helfen, die CO2-Bilanz der Unternehmen zu optimieren. Der Report bezieht sich auf das Gastgewerbe in UK (United Kingdom), enthält aber grundsätzliche Empfehlungen über die Grenzen des Vereinigten Königreichs hinaus.

Greenwashing ist in dem Report definiert als "die Verbreitung irreführender Informationen durch eine Organisation, um in der Öffentlichkeit ein umweltbewusstes Image zu vermitteln". Gegenwärtig gibt es im Vereinigten Königreich keine speziellen Gesetze gegen Greenwashing, aber es gibt, wie auch in Deutschland, wettbewerbsrechtliche Vorschriften, die sich auf falsche oder irreführende Werbeaussagen beziehen.

Der Ausschuss für Werbepraxis (Committee of Advertising Practise) und der Rundfunkausschuss für Werbepraxis (Broadcast Committee of Advertising Practise) im Vereinigten Königreich, die von der Advertising Standards Authority durchgesetzt werden, verfügen über detailliertere Verbote irreführender Werbung zum Thema Greenwashing. Sie verlangen, dass die Grundlage umweltbezogener Behauptungen (und alle darin verwendeten Begriffe) eindeutig sind und dass absolute Behauptungen in puncto Umweltschutz / Nachhaltigkeit durch ein hohes Maß an Substantiierung gestützt werden müssen.

Auch das Recht der unerlaubten Handlung kann zum Thema "Green Washing" Anwendung finden. So kann ein Kläger beispielsweise einen angeblichen "Greenwasher" erfolgreich wegen betrügerischer Falschdarstellung verklagen, wenn er einen Schaden nachweisen kann, der ihm durch das Vertrauen auf eine falsche Umweltaussage entstanden ist.

Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde im Vereinigten Königreich hat in letzter Zeit ein besonderes Interesse an Greenwashing gezeigt. Im Januar 2021 führte sie eine koordinierte weltweite Überprüfung von 500 zufällig ausgewählten Corporate Websites mit Umweltaussagen durch und stellte fest, dass 40 % von ihnen irreführende Umweltangaben enthielten.

In dem Report werden deshalb fundierte praktische Ratschläge für Unternehmen des Gastgewerbes (Hotellerie und Gastronomie) gegeben, die sich auf die Vermeidung eines Greenwashing Vorwurfs beziehen. Zu den wichtigsten Tipps gehören folgende:

  1. Klarheit von Begriffen sicherstellen, die für Behauptungen in puncto Umweltschutz / Nachhaltigkeit verwendet werden.
  2. Sicherstellen, dass solide Beweise vorliegen, um die Behauptungen zu untermauern, bevor sie aufgestellt werden.
  3. Sicherstellen, dass Behauptungen über unternehmerische Umweltziele machbar und messbar sind.
  4. Vermeidung der Verwendung von "Etiketten" und Logos, die fälschlicherweise Umweltvorteile suggerieren.


John Wilks, Partner von DLA Piper, der Anwaltskanzlei, die federführend an der Erstellung des Green-Washing Berichts beteiligt war, erklärt: "Der Leitfaden soll Marketingteams im Gastgewerbe helfen, die Regeln und potenziellen Fallstricke im Zusammenhang mit umweltbezogener Werbung zu verstehen. Durch die Ratschläge in dem Leitfaden sollten die Unternehmen in der Lage sein, beweisbare ökologische Werbeaussagen zu machen, die z.B. die Schritte zur Verbesserung ihrer CO2-Bilanz genau beschreiben und die das Vertrauen der Verbraucher stärken, anstatt es zu untergraben."

Nadia Milligan, Vorsitzende des Ausschusses für Allgemeine Angelegenheiten der EUA, ergänzt: "In einer Zeit, in der Aufsichtsbehörden, Investoren und Verbraucher:innen sich zunehmend auf die 'grünen Referenzen* eines Unternehmens konzentrieren, ist es für Unternehmen des Gastgewerbes wichtiger denn je, zu verstehen, was 'Greenwashing' ist, welche rechtlichen Risiken damit verbunden sind und welchen irreversiblen Rufschaden ein Unternehmen erleiden kann, wenn es Vorwürfen des 'Greenwashings' ausgesetzt ist –ganz zu schweigen davon, dass es tatsächlich gegen das Gesetz verstoßen kann, wenn es irreführende Umweltaussagen macht."

Informationen zu dem vollständigen Greenwashing Report gibt es unter: www.EEA.international

Titelbild: Cover-Motiv des Greenwashing Reports der globalen Anwaltskanzlei DLA Piper, in Kooperation mit der Energy & Environment Alliance (EEA) (Copyrights: DLA Piper / EEA)

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